[ Auszug: Wird das Recht des Pfandgläubigers beeinträchtigt, so finden auf die
Ansprüche des Pfandgläubigers die für die Ansprüche aus dem Eigentum
geltenden Vorschrift ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]